Ausgabe Dezember 2003

Ohne Haushalt

Richterlich rechtlos

Mit dem Verfassungsgerichtsurteil zu Halloween wurde Berlin in ein haushaltsrechtliches Neuland umgesiedelt. Doch die Damen und Herren der Opposition im Abgeordnetenhaus brauchen gewiß noch einige Zeit, alle Wirkungen des von ihnen erlangten Richterspruches zu erfahren. Mit dem nunmehr obsoleten Haushaltsgesetz gingen auch jene »Spielregeln« verloren, nach denen der Hauptausschuß an der Haushaltsdurchführung mitwirkte. Auflagenbeschlüsse, Vorbehalte, Selbstentscheid – ohne ein Haushaltsgesetz fehlt dem Hauptausschuß selbst dafür die Rechts-grundlage, ist der Senat allein verantwortlich. Der Hauptausschuß ist abgemeldet.

Noch etwas »rechtloser« zeigen sich die Bezirksverwaltungen. Nach allen bisherigen Regeln galt unter den Bedingungen der »vorläufigen Haushaltswirtschaft« der Rahmen des Vorjahres-haushalts. Doch hat das Gericht den Doppelhaushalt, mithin also auch den Vorjahreshaushalt, für verfassungswidrig erklärt. Es greift so auch diese Regel nicht. Und ohne Haushalt dürfen nunmal keine neuen Verpflichtungen für das Land Berlin eingegangen werden. Aber in diesen Tagen werden die Bezirksämter dennoch gefordert sein, Freien Trägern von sozialen Angeboten und Dienstleistungen für das kommende Jahr Zuwendungsbescheide zu erteilen, um die darüber finanzierten Leistungen auch 2004 zu erhalten. Dabei gilt es ebenfalls, Schaden vom Land Berlin abzuwenden, verfassungsgemäß, auch ohne Haushalt.

Michael van der Meer

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