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Ausgabe Oktober 2003 Vor dem Doppelhaushalt Kalter Herbst Dem Bezirk stehen schwierige Haushaltsberatungen bevor. Seitdem das Bezirksamt den Entwurf zum Haushalt 2004/05 vorgelegt hat, laufen die Beratungen in den Fraktionen und Ausschüssen. Eines dürfte jetzt schon allen klar sein: Wohltaten werden nicht mehr verteilt, statt dessen aber Härten und Grausamkeiten. Die Fakten: Der Gesamtumfang des Haushaltes beläuft sich für 2004 auf 544 Mio. Euro und für 2005 auf 532 Mio. Euro. Zwei Prozent entfallen auf den Bereich der Investitionen. Damit kann nur noch die Turnhalle in der Winsstraße gebaut werden. Jeweils 41 Mio. Euro sind für den konsumtiven Teil eingeplant. Hiervon entfallen 25 Mio. Euro auf die Bewirtschaftung der bezirkseigenen Gebäude und Grundstücke und nur noch ca. 9 Mio. Euro auf die bauliche Unterhaltung öffentlicher Gebäude, Straßen und Grünanlagen. Ein weiterer Verfall von Schulen, Kitas oder Straßen ist damit vorprogrammiert. Die Verwahrlosung der Parks und Spielplätze läßt sich mit diesen geringen Mitteln nicht mehr verhindern. So bleibt nur die notdürftige Ausbesserung zur Gewährleistung der Sicherheit, überall Schilder »Achtung Schlaglöcher« und der Abbau von Spielgeräten. Immerhin setzt das Bezirksamt ein positives Zeichen, indem es 1 Mio. Euro für Lehrmittel einplant, um sozial schwache Familien beim Schulbuchkauf zu entlasten. Das gravierendste Problem steckt jedoch im T- und Z-Teil des Haushaltes. Dieser Teil macht etwa 60 Prozent des Gesamthaushaltes bzw. 325 Mio. Euro im Jahr 2004 aus, jedoch werden die tatsächlichen Ausgaben um rund 30 bis 40 Mio. Euro höher liegen. Das liegt zum einen an der unzureichenden Zumessung durch den Senat und zum anderen an der zunehmenden Bedürftigkeit der Bevölkerung. Nach Angaben des Bezirksamtes haben sich in den letzten sechs Jahren die Ausgaben allein für die Sozialhilfe verdoppelt. Hier macht sich der negative bundesweite Trend auf dem Arbeitsmarkt auch in unserem Bezirk bemerkbar. Aufgrund der fehlenden finanziellen Ausstattung können die Rechtsansprüche Hilfebedürftiger z.B. im Sozialbereich nur noch bis zum Monat Oktober 2004 realisiert werden. Das heißt aber nicht, daß ab November keine Sozialhilfe mehr gezahlt wird. Die Mehrkosten werden vom Senat zwar »abgefedert«, dem Bezirk allerdings im Haushalt 2006 als Überziehung angerechnet. Insofern ist der Bezirk, der diese zusätzlichen Ausgaben nicht beeinflussen kann, zeitversetzt der Gekniffene. Vor allem in den Bereichen, in denen keine gesetzlichen Pflichtaufgaben wahrgenommen werden, u.a. in der Kultur, bei den Seniorenbegegnungs- oder den Jugendfreizeitstätten drohen Kürzungen. So wird das kulturelle Veranstaltungsangebot drastisch reduziert. Es wird weniger Ausbildung an den Musikschulen geben und die Schließung von Freizeitstätten für Senioren und Jugendliche scheint unausweichlich. Zumindest bei den Seniorenbegegnungsstätten soll durch Trägerwechsel der vollständige Wegfall verhindert werden. Die Bezirksverordneten werden unter diesen Umständen kaum noch soziale Härten verhindern können. Anders als in den vergangenen Jahren können sie nicht mehr durch Umverteilung die Lasten gerechter verteilen. Insofern steht uns allen ein kalter Herbst ins Haus. Andreas Bossmann Haushalts-ABC A-Teil: Der Teil des Haushaltes, in dem die konsumtiven Ausgaben zusammengefaßt werden. Dazu zählen die Ausgaben für die bauliche Unterhaltung der öffentlichen Gebäude, des Straßenlandes und der öffentlichen Grünflächen. Aber auch das Essen in Kita, Hort und Schule gehört dazu. T-Teil: Der Teil des Haushaltes, der die Sach- und Dienstleistungen an den Bürger beinhaltet. Diese Leistungen werden von freien Trägern oder Einrichtungen für den Bürger erbracht und vom Bezirk bezahlt. Dazu zählen u.a. Unterbringungskosten in Heimen, Hilfen zur Ausbildung oder betreutes Wohnen im Jugendhilfebereich. Hier besteht seitens des Bürgers auch ein Rechtsanspruch. Die Höhe der Ausgaben ist jedoch steuerbar, weil der Bezirk mit dem Dienstleister darüber verhandeln kann. Z-Teil: Der Teil des Haushaltes, der die Bargeldleistungen an den Bürger beinhaltet. Dazu zählen u.a. Sozialhilfeleistungen, Wohngeld oder BAföG. Der Anspruch auf diese Leistungen ist durch Gesetze geregelt. Die Höhe der Ausgaben ist für den Bezirk nicht steuerbar, weil in jedem Fall ein individueller Rechtsanspruch besteht. Investitionen: Der Teil des Haushaltes, in dem die Mittel für den Neubau von öffentlichen Gebäuden, Straßen oder Grünflächen zusammengefaßt werden. Primärdefizit: Bezeichnet die Differenz im Haushalt zwischen Ausgaben und Einnahmen. |