Ausgabe Oktober 2003

Streitpunkte

Baustreit am Antonplatz

Durch die Zeitungen Berlins geisterte im Sommer der Vorwurf gegen das Bezirksamt Pankow, daß ein Investor schon fünf Jahre auf seine Baugenehmigung wartet, weil ein Bebauungsplan nicht fertig wird. Der Investor hatte das Grundstück Berliner Allee 38 am Antonplatz im Februar 1998 von der Treuhand erworben und sich dabei verpflichtet, innerhalb von vier Jahren mit dem Bau zu beginnen. Bei Nichteinhaltung des Baubeginns droht ihm eine hohe Vertragsstrafe. Dieser Investor könnte schon lange fertig sein, wenn er ein Gebäude errichtet hätte, welches am Antonplatz genehmigungsfähig ist, also in derselben Kubatur und in der gleichen Nutzung als Wohngebäude wie auf dem Nachbargrundstück. Er will nun aber ein sechsgeschossiges Büro- und Geschäftshaus mit ausgebautem Dachgeschoss errichten. Das geht ohne die Änderung des Baurechts mittels eines Bebauungsplanes nicht.

Ich finde diese Regeln im Baurecht richtig. Es darf nicht jeder Eigentümer auf seinem Grundstück bauen, was er will. Würde dies so ohne weiteres möglich sein, könnte die Ruhe in manchem Wohngebiet erheblich, z.B. durch lautes Gewerbe, gestört werden. Auch die Höhe und Größe von Gebäuden sollten in der Stadt weiterhin für eine ausreichende Belichtung und Belüftung Sorge tragen.

Die Verhandlungen mit dem Investor zur Klärung seines Bauvorhabens zogen sich bis zum Jahr 2001/2002 hin. Nun kann ein Bebauungsplan zur Änderung des Baurechts nicht ohne Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, der Nachbarn und der zahlreichen Träger öffentlicher Belange erarbeitet und beschlossen werden. In jedem Fall muß ein Verfahren eröffnet werden. Viele Fragen sind mit der Senatsverwaltung im Rahmen der Stadtentwicklung abzustimmen.

Erst im Frühjahr dieses Jahres informierte sich der Ausschuß für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) über den Verfahrensstand zur Erarbeitung diese Bebauungsplanes. Da sich dieses Grundstück in einem Sanierungsgebiet befindet, müssen auch parallel die Sanierungsziele geändert werden. Trotz Personaleinsparungen, Mittelkürzungen und der Bearbeitung weiterer Bebauungspläne konnte das Bezirksamt zur letzten Sitzung der BVV im September einen weiteren Verfahrensschritt vorlegen.

Aus den zahlreichen Artikeln der Presse konnte man im Sommer entnehmen, daß der Ausgang dieses Bebauungsplanverfahrens schon so gut wie fest steht und der Investor seine Baugenehmigung erhält.

Letztendlich entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes und diesem Beschluß sollte nicht so einfach vorgegriffen werden.

Thomas Goetzke
Bezirksverordneter

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