Ausgabe September 2003

Sozialpartnerschaft unter Notstandsbedingungen

Tarifergebnis in Berlin

Berlin hat ein Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und dem Berliner Senat waren mühselig und konfliktreich. Denn der ursprüngliche Austritt Berlins aus den Arbeitgeberverbänden wurde von den Gewerkschaften als Angriff auf den Flächentarifvertrag empfunden. Uns blieb jedoch keine Wahl, nachdem sowohl Bundesinnenminister Schily als auch ver.di-Chef Bsirske eine Härtefallklausel für das Haushaltsnotlageland Berlin abgelehnt hatten.

Das alte Finanzierungsmodell des öffentliches Dienstes von Berlin war an seine objektiven Grenzen gestoßen. In den neunziger Jahren wurden die Gehalts- und Pensionserhöhungen und die Angleichung der Gehälter der Ost-Beschäftigten faktisch aus dem Stellenabbau bezahlt. Auf dieses Problem reagiert das aktuelle Berliner Tarifvertragsmodell, dessen Ansatz lautet: Lasst uns Gehaltserhöhungen gegen Neueinstellungen, Beschäftigungssicherung und Freizeit tauschen.

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen kann sich sehen lassen. Erstens: Berlin dockt wieder an das Tarifsystem an. Zweitens: Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 2009. Dies war eine Forderung der PDS. Drittens: Arbeitszeitverkürzung bis 37 Wochenstunden, für Kita-Personal bis 38 Wochenstunden. Eine Ausnahme bilden die Lehrer, über deren Arbeitszeit noch nachverhandelt wird. Viertens: Neueinstellungen von 380 Kita-ErzieherInnen und 40 Polizeiangestellten. Dafür werden die Gehälter im Öffentlichen Dienst sozial gestaffelt gekürzt. Klar ist: Die Gehaltseinbußen tun jedem Einzelnen weh. Gehaltserhöhungen wären jedoch in dieser Haushaltsnotlage jedoch unweigerlich mit der Vernichtung von Arbeitsplätzen bezahlt worden.

Ein Kündigungsschutzvertrag mit einer so langen Laufzeit ist wohl einmalig in Deutschland. Der Tarifvertrag gilt für die Angestellten und Arbeiter. Für die Beamten, deren Einkommen und Arbeitszeit per Gesetz geregelt sind und die ca. die Hälfte des Personalbestandes ausmachen, sollte das Modell »Einkommen gegen Freizeit« übertragen werden. Ein Streitpunkt dabei ist die Lehrerarbeitszeit. Eine ursprünglich versprochene Rücknahme der erhöhten Lehrerarbeitszeit steht für den Senat derzeit nicht zur Debatte. Dagegen protestiert die GEW. Was war passiert? Der Bundestag hat im Besoldungsrecht Öffnungsklauseln für das Weihnachts- und Urlaubsgeld beschlossen. Die Besoldungshöhe hat er jedoch nicht angetastet. Damit verringert sich der Spielraum für Sparbeiträge und die Verteilung von Freizeit in Berlin. Deshalb kann der Tarifabschluss nicht eins zu eins auf die verbeamteten Lehrer übertragen werden. Aber auch die Lehrer haben eine faire Kompensation für Einkommenseinbußen verdient.

Marian Krüger
Mitglied des Abgeordnetenhauses

<< zurück ]