Ausgabe Juli 2003

Rot-grüner Sozialabbau

Auswirkungen der Agenda 2010

Schröder hat den Anspruch, den Sozialstaat umzubauen und in seiner Substanz zu erhalten. Wenn man sich die vermutlichen Auswirkungen auf die Betroffenen ansieht, kommen einem da erhebliche Zweifel. Der Kündigungsschutz wird aufgeweicht, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird verkürzt. Das heißt, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden schneller in die Gefahr geraten, zu verarmen. Finden sie keine neue Stelle erhalten sie noch Arbeitslosenhilfe beziehungsweise das, was davon nach Umsetzung der Agenda 2010 noch übrig geblieben sein wird. Dieser Rest nennt sich Arbeitslosengeld II. Dies ist eine Erfindung der Hartz-Kommission. Diese neue Leistung soll für all diejenigen Arbeitslosen gelten, die kein Arbeitslosengeld beziehen, aber arbeitsfähig sind und derzeit Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen. Hier hat Schröder festgelegt, dass das Arbeitslosengeld II auf dem Niveau der Sozialhilfe liegen soll. Unabhängig von der noch ungeklärten Frage, ob Land, Bund oder Kommunen generell für die Finanzierung dieser Leistung zuständig sein werden – die Armut wird steigen. Die Sicherung des Existenzminimums bleibt die Aufgabe der Kommunen. Wer Sozialhilfe oder ein Einkommen nur knapp darüber erzielt, hat weitere Ansprüche, zum Beispiel auf Bekleidungsbeihilfe, wenn entsprechender Bedarf besteht. Wenn der Bund mit seiner Politik immer mehr Menschen in die Nähe der Armut treibt, weil er auf Kosten der Armen und der Länder spart, wachsen die kommunalen Aufgaben und Ausgaben entsprechend.

Die Gesetze entstehen derzeit. Die Planung der künftigen Aufgaben für das Land Berlin macht das nicht einfacher. So ist zum Beispiel offen, wer – Bundesanstalt für Arbeit oder Land und Kommunen – künftig versuchen wird, arbeitslose Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Derzeit kümmern sich die Kommunen mit Maßnahmen der »Hilfe zur Arbeit« gerade um dieses Klientel, für die das Arbeitsamt bislang nicht zuständig war.

Übernimmt nun die Bundesanstalt für Arbeit die Leistungsgewährung und damit auch die Verantwortung für die Vermittlung, kann das einerseits das Land und die Bezirke entlasten, andererseits kann folgende Gefahr entstehen: Für die Bundesanstalt für Arbeit sind Arbeitslosengeldempfänger die »teuersten Klienten«, die – ökonomisch betrachtet – am schnellsten vermittelt werden müssen. Zudem sind hier die besten Vermittlungserfolge zu erwarten. Für die ehemaligen Sozialhilfeempfänger wird dies viel schwieriger und braucht mehr Aufwand. Anhand der JobCenter, die wir eingerichtet haben, hat sich dies schon gezeigt. Wird das Arbeitsamt bereit sein, auch schwierigen Fällen noch Chancen zu geben? Wie viel soziale Gerechtigkeit bei der Schröder'schen Version des Erhalts des Sozialstaates übrig bleibt, ist leider keine offene Frage mehr.

Dr. Heidi Knake-Werner
Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbaucherschutz

Glossar

Arbeitslosengeld (ALG)
  Das Arbeitslosengeld wird für die Dauer von 12 bis 36 Monaten gezahlt. Die Bezugsdauer richtet sich nach Alter des Beschäftigten und Beschäftigungsdauer. Die Höhe des ALG beträgt ca. 67 Prozent mit Kind und 63 Prozent ohne Kind des letzten Bruttoentgelts des Beschäftigten. Das ALG ist eine beitragsfinanzierte Leistung, d.h. alle Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit zahlen dafür in die Arbeitslosenversicherung ein. Es wird von der Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt.

Arbeitslosengeld II (ALG II)
  Höhe und Zusammensetzung des neuen ALG II sind noch ungeklärt. Es soll für alle arbeitsfähigen Erwerbslosen gelten, also auch für bisherige AlHi- und SoHi-Empfangenden.

Arbeitslosenhilfe (AlHi)
  Die Arbeitslosenhilfe wird nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes gezahlt. Die Bezugsdauer ist unbefristet. Vielfach müssen Langzeiterwerbslose jedoch ergänzende Sozialhilfe beantragen. Die Höhe der AlHi beträgt 57 Prozent mit Kind und 57 Prozent (ohne Kind) des pauschalierten Nettoarbeitentgelts. Sie wird aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert und von der Bundesanstalt für Arbeit ausgereicht.

Sozialhilfe (SoHi)
  Gemäss Bundessozialhilfegesetz ist nur demjenigen Sozialhilfe zu gewähren, der kein oder kein ausreichendes Einkommen hat. Die SoHi muss beantragt werden. Der Berliner Sozialhilferegelsatz beträgt derzeit 286,83 Euro.

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